Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mainzer Hüpfburgen GbR
Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Auftraggebers an die Mainzer Hüpfburgen GbR. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Mainzer Hüpfburgen GbR als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Mainzer Hüpfburgen GbR ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
5.1. Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräte ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung oder Lieferung der Ware in bar mit EC-Karte oder auf Rechnung zu zahlen. Bei privater Lieferung kassiert der Lieferant den fälligen Betrag direkt vor Ort in bar.
5.2. Bei Selbstabholung ist zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in Höhe von 100 Euro in bar zu hinterlegen.
5.3. Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
8.1. Betreuung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Hüpfburg oder vergleichbares Eventmodul permanent durch mindestens eine volljährige, befähigte, nicht alkoholisierte oder unter Drogen/Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden muss. Kommt der Mieter diesem nicht nach, haftet der Mieter für eventuelle Personenschäden.
Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit in der das Eventmodul betrieben wird für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass z.B. Hüpfburgen ordnungsgemäß im Boden verankert sind und nicht durch zu viele Kinder überlastet werden.
Aktionen die durch uns betreut werden:
Das Betreuungspersonal ist berechtigt einzelne Personen von den Mietgeräten auszuschließen, wenn sie mehrfach negativ aufgefallen sind. Bei Regen oder aufkommendem Wind kann die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden. Die Betreuungsperson hat darauf zu achten, dass die Attraktion nicht überlastet wird und stets ordnungsgemäß am Boden verankert ist.
8.2. Beschädigungen
Bei Beschädigungen an den Mietgeräten hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter.
Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt (o. ä.) bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
8.3. Diebstahl
Der Mieter haftet in vollem Umfang bei Verlust/Diebstahl unserer Eventmodule sowie Zubehör.
Zu solchen Umständen zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, staatliche Eingriffe, erhebliche Störungen globaler Lieferketten oder vergleichbare Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Beschaffungs‑, Produktions‑ oder Leistungskosten.
Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich im Umfang der tatsächlichen, nachweisbaren Mehrkosten und orientiert sich an der marktüblichen Entwicklung. Der Vermieter informiert den Kunden rechtzeitig über die Anpassung. Dem Kunden steht im Falle einer wesentlichen Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Datenschutzerklärung § 13 TMG
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.
Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken
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